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Aufgaben

Teutoburger-Wald-Verein e. V.
Hauptverein
Bielefeld

Organisation

Adresse . Vorstand
Organisiert . Aufgaben

Teutoburger-Wald-Verein e. V.
Ravensberger Straße 61
33602 Bielefeld

Telefon und Fax 0521 - 63019
E-Mail:
teutoburgerwaldverein@t-online.de
www.teutoburgerwaldverein.de


Geschäftszeiten: dienstags und freitags 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr


Eingetragen in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bielefeld am
9. Januar 1985, Aktenzeichen: 20 VR 1475

Inhaber der Eichendorff-Plakette


Vorstand


Vorsitzender:

Martin Maschke
Rathausstraße 1, 33803 Steinhagen
Tel. 05204 - 3708,
Fax 05204 - 88 06 02

Stellv. Vorsitzender:

Wilhelm Peperkorn
Barenbergweg 26, 33829 Borgholzhausen
Tel. 05425 - 6129
E-Mail: wpepe@t-online.de

Stellv. Vorsitzender

Helmut Zalberg
Danziger Straße 8, 32756 Detmold
Tel. 05231 - 33715
E-Mail: helmut.zalberg@t-online.de

Schatzmeister: Rüdiger Schmidt
Rottsiek 83, 33729 Bielefeld
Tel. 0521 - 762014
E-Mail: ch.schmidt@bitel.net
Geschäftsführer:

Rüdiger Schmidt
Rottsiek 83, 33729 Bielefeld
Tel. 0521 - 762014
E-Mail: ch.schmidt@bitel.net

Wanderwart: Hartmut Lüker
Hartmanns Kamp 24, 33790 Halle i. W.
Tel. 05201 - 4707
E-Mail: hartmut.lueker@gmx.de
Wegewart: Helmut Bangert
Bürener Weg 22, 33100 Paderborn
Tel. 05251 - 680105, Fax 05251 - 680106
E-Mail: bfubangert@aol.com
Naturschutzwart: Werner Klemme
Frankenweg 1, 33689 Bielefeld
Tel. 05205 - 5443
E-Mail: bw.klemme@bitel.net
Medienwartin Marlies Rethmeier
Rappoldstraße 32, 33611 Bielefeld
Tel. 0521 - 875332
E-Mail: m-rethmeier@t-online.de
Ehrenvorsitzender: Konstantin Mehring,
33611 Bielefeld
Ehrenvorsitzender: Hermann Rieger
Schlosshofstraße 165, 33615 Bielefeld
Tel. 0521 - 883457
E-Mail: hermannrieger@gmx.de



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Der Teutoburger-Wald-Verein e. V. ist Mitglied bei folgenden Organisationen:



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Aufgaben des Teutoburger-Wald-Vereins e. V. gemäß seiner Satzung vom
8. März 2009:

§ 2 – Zweck und Tätigkeitsbereich:

1) Der Verein bezweckt:

  • a) das Wandern für jedermann einschließlich des Schul- und Jugendwanderns zu fördern
  • b) den Naturschutz, die Landschaftspflege sowie den Umweltschutz
  • c) die Heimatpflege, die Heimatkunde sowie das Brauchtum
  • d) die Kultur
  • e) den Denkmalschutz und die Denkmalpflege
  • zu fördern.

2) Um die vorgenannten Zwecke zu erreichen, will der Verein insbesondere:

  • a) Wanderungen für Jedermann und in jeglicher Form durchführen;
    b) Wanderwege kennzeichnen, an ihrer Instandhaltung mitwirken und bei Bedarf
    neue ausweisen sowie Einrichtungen fördern, die dem Wandern dienen;
    c) Wanderbroschüren, Vereinsnachrichten und Heimatblätter herausgeben sowie
    die mit der Herausgabe von Wanderkarten befassten Stellen unterstützen;
    d) mit Vereinigungen, Körperschaften und Organisationen zusammenarbeiten,
    die gleiche Zwecke wie der Verein haben;
    e) landschaftplegerische Maßnahmen durchführen;
    f) die Öffentlichkeit über Aufgaben und Vorhaben des Vereins informieren;
    g) die Aus- und Fortbildung von Wanderführern, Wegewarten und Ortsheimatpflegern
    durchführern und fördern;
    h) Lehrgänge, Arbeitstagungen und sonstige Maßnahmen durchführen, die geeignet
    sind, die vorgenannten Zwecke zu erreichen;
    i) die heimische Mundart und das Liedgut pflegen;
    j) Natur und Kulturdenkmale erhalten.

3) Der Tätigkeitsbereich des Vereins umfasst den Teutoburger Wald und sein Umland, und zwar:

a) den Kreis Steinfurt, beschränkt auf die betreuten Wanderwege "Hermannsweg",
"Schau-ins-Land-Weg" und "Tecklenburger-Land-Rundweg";
b) den Landkreis Osnabrück, soweit dessen Gebiet südlich der Autobahn A 30 liegt;
c) den Kreis Gütersloh;
d) den Kreis Herford, soweit er ostwärts der Bundestraße B 61 liegt;
e) die Stadt Bielefeld;
f) den Kreis Lippe

4) Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

§ 3 – Gemeinnützigkeit

1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke
im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

2) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins.

3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

4) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.

§ 4 - Mitgliedschaft

1) Der Verein hat
a) ordentliche Mitglieder
b) fördernde Mitglieder und
c) Ehrenmitglieder

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